In Ausnahmefällen wird Wohngeld für Studenten gezahlt
Mit Wohngeld wird ein staatlicher Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten selbst genutzten Eigentums bezeichnet, der bei geringem Einkommen auf Antrag von der zuständigen Wohngeldstelle bei Stadt oder Gemeinde gewährt wird. Für die grundsätzliche Bewilligung des Antrags und die Höhe des gezahlten Wohngelds sind die Einkommensverhältnisse, die Anzahl der Haushaltsmitglieder und die Höhe der Miete oder der Kosten entscheidend. Mieten und Kosten werden allerdings nicht in beliebiger Höhe akzeptiert, sondern nur im Rahmen eines angemessenen Wohnraums berücksichtigt. Bestehen bereits Ansprüche auf andere Leistungen, wie ALG II oder BAföG, gehen diese dem Wohngeldanspruch vor und [...]
