22.
May , 2013

Für schufafreie Konten gelten besondere Regelungen

Gepostet von Kurt Fluchow am 21. Juni 2011
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Bei Kontoeröffnung wird in Deutschland in der Regel eine Schufa-Abfrage durchgeführt, welcher der Kunde durch seine eigenhändige Unterschrift zustimmen möchte. Wer dies nicht möchte, wird bei den meisten Banken abgewiesen. Ausnahmen gelten lediglich für ein schufafreies Konto, das lediglich auf Guthabenbasis geführt wird. Da Überziehungen hierbei generell ausgeschlossen sind, spielt die Kreditwürdigkeit des Kunden nur eine untergeordnete Rolle. Schulden kann man auf derartigen Konten lediglich machen, wenn die monatlichen Einzahlungen nicht einmal für die anfallenden Kontoführungsgebühren ausreichen. In diesem Fall muss man allerdings mit einer Kündigung seitens der Bank rechnen.

Dies ist aber nicht der einzige Grund, aus dem man für ausreichend Guthaben sorgen sollte. Aufgrund des fehlenden Dispositionskredits kann die Bank jede Buchung verweigern, durch die das Konto ins Minus gerät, selbst wenn es sich nur um einen geringfügigen Betrag von wenigen Euro handelt. Problematisch ist dies beispielsweise, wenn Gehaltszahlungen verspätet eintreffen, wichtige Lastschriften aber pünktlich zum Monatsersten vom Konto eingezogen werden. Ist zu diesem Zeitpunkt nicht ausreichend Guthaben vorhanden, kann dies schlimmstenfalls zu Ärger mit dem Vermieter, Energieversorger oder anderen Unternehmen führen. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich daher, den Chef zu informieren und ihn um eine frühere Überweisung zu bitten. Nach einigen Monaten kann man sich auch nochmals mit einem Bankberater in Verbindung setzen und um die Gewährung eines geringen Überziehungsrahmens bitten. Sofern bisher regelmäßig Geld auf dem Konto eingegangen ist, zeigen sich einige Banken durchaus kulant. Nach Löschung des Negativeintrags bei der Schufa ist die Umstellung auf ein klassisches Girokonto meist problemlos möglich.

© Andreas Weber, © robstyle

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